1:1-Betreuung zu Hause — ungeteilte Aufmerksamkeit für einen Menschen
In der ambulanten Pflege ist die Uhr immer im Raum. Fünfzehn Minuten für den Toilettengang, zwölf für das Frühstück, dann der nächste Haushalt. Was dabei zuerst verloren geht, ist das, worauf es ankommt: Zeit, in der niemand weitermuss.
1:1-Betreuung heißt: Eine Mitarbeiterin ist für einen einzigen Menschen da. Keine Tour, keine Parallelversorgung, keine Übergabe mitten im Gespräch. In der eigenen Wohnung, in vertrauter Umgebung, mit den eigenen Gewohnheiten. Stundenweise, für einzelne Nächte, für eine schwierige Phase oder dauerhaft.
Wir arbeiten ausschließlich als Selbstzahler-Pflegedienst mit einem kleinen festen Team. Das ist eine bewusste Entscheidung: Sie hat einen Preis, aber sie schafft den Rahmen, in dem diese Art von Zeit überhaupt möglich ist.
Wann 1:1-Betreuung der richtige Weg ist
Nicht jede Situation braucht eine ständige Begleitung. Diese hier tun es meistens:
- Demenz mit nächtlicher Unruhe:
- Aufstehen, Wandern, Verwirrung über Tag und Nacht. Angehörige halten das wenige Wochen durch, dann sind sie selbst am Ende. Eine feste Begleitperson bringt Struktur zurück — und Schlaf für die Familie.
- Sturzgefahr:
- Wer nachts aufsteht und nicht mehr sicher steht, gehört nicht allein in die Wohnung. Wir sind da, wenn aufgestanden wird, helfen rechtzeitig und beugen Stürzen vor, die sonst eine ganze Lebensphase prägen.
- Die letzte Lebensphase zu Hause:
- Viele Menschen möchten zu Hause sterben. Damit das gelingt, braucht die Familie jemanden, der die langen Stunden mitträgt — wach, ruhig, erfahren, ohne Hektik.
- Nach einer Operation:
- Die ersten Nächte in der Genesungsphase sind die kritischsten: Verwirrtheit, Unsicherheit beim Aufstehen, Schmerz. Eine Begleitung überbrückt, bis Stabilität zurück ist.
- Wenn Angehörige an ihre Grenze kommen:
- Pflegende Angehörige brauchen Nächte, in denen sie durchschlafen, und Tage, an denen sie nicht erreichbar sein müssen. Wir übernehmen diese Stunden verlässlich.
Was eine Betreuungskraft bei uns tut
- Da sein:
- Anwesend, aufmerksam, ansprechbar. Reden, wenn jemand reden will. Schweigen, wenn jemand schweigen will.
- Beobachten und einordnen:
- Veränderungen bemerken und sachlich weitergeben — an die Familie, an den Hausarzt, an den Pflegedienst. Aus über 15 Jahren Erfahrung wissen unsere Kräfte, was wichtig ist und was warten kann.
- Den Alltag halten:
- Essen und Trinken anreichen, Toilettengänge begleiten, beim Lagewechsel helfen, Medikamente nach Plan geben, für Ruhe und Ordnung sorgen.
- Begleiten, wohin es nötig ist:
- Zum Hausarzt, zum Facharzt, zum Spaziergang, zur Familienfeier. Niemand wartet allein im Flur.
- Die Familie entlasten:
- Sie müssen nicht jeden Abend hetzen. Sie wissen: Jemand ist da, und Sie erfahren, was war.
Wache Begleitung oder Bereitschaft?
Für die Nachtstunden unterscheiden wir zwei Modelle — der Unterschied schlägt deutlich auf den Preis durch:
- Aktive (wache) Begleitung:
- Die Mitarbeiterin bleibt durchgehend wach, beobachtet aktiv, dokumentiert regelmäßig. Sinnvoll bei akuten Situationen — Sterbephase, schwere Verwirrtheit, hohe Sturzgefahr.
- Bereitschaft:
- Die Mitarbeiterin schläft in einem angrenzenden Raum oder in einem Schlafstuhl im selben Zimmer und wird bei jedem Geräusch geweckt. Sinnvoll, wenn nachts meist Ruhe herrscht, aber niemand allein bleiben soll.
Welches Modell passt, klären wir im Erstgespräch. Wechseln ist jederzeit möglich, wenn sich die Lage ändert.
Was 1:1-Betreuung kostet
1:1-Betreuung ist eine Selbstzahler-Leistung. Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt sie nicht direkt. Bei vorhandenem Pflegegrad lassen sich aber häufig die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) oder der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) einsetzen — Sie reichen unsere Rechnung dann selbst ein. Wir beraten Sie, was in Ihrem Fall möglich ist.
Pauschalpreise nennen wir nicht, weil die Situationen zu unterschiedlich sind: Der Stundensatz hängt von der erforderlichen Qualifikation, vom Umfang und davon ab, ob es eine wache Begleitung oder eine Bereitschaft ist. Im kostenlosen Erstgespräch hören wir erst zu und machen danach einen konkreten, transparenten Vorschlag mit Stundensatz und voraussichtlicher Gesamtsumme.
Zuschläge nach § 3b EStG weisen wir offen aus: nachts 25 %, sonn- und feiertags 50 %.
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell können Sie anfangen?
Bei planbaren Situationen genügen zwei bis drei Tage Vorlauf. In akuten Fällen versuchen wir, innerhalb von 24 Stunden eine erste Begleitung zu stellen — je nach Wochentag und Tageszeit auch schneller. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen ehrlich, was geht.Können wir nur einzelne Nächte buchen?
Ja. Viele Einsätze sind genau das: eine, zwei oder drei Nächte in einer kritischen Phase. Einzelne Wochenendnächte oder eine feste Nacht pro Woche gehen ebenso wie eine durchgehende Begleitung über Monate.Ist es immer dieselbe Person?
So weit es geht, ja. Wir arbeiten mit einem kleinen festen Team und setzen bei längeren Begleitungen zwei bis drei Kräfte im Wechsel ein, damit auch bei Krankheit oder Urlaub ein vertrautes Gesicht kommt. Ständig wechselndes Personal wäre das Gegenteil dessen, wofür 1:1-Betreuung da ist.Was, wenn meine Mutter die Person nicht mag?
Dann tauschen wir sie aus. Meistens ist die Fremdheit nach der ersten Stunde vorbei, aber persönliche Chemie ist in dieser Arbeit kein Nebenaspekt. Sagen Sie uns Bescheid, wir organisieren das ohne Diskussion.Welche Qualifikation haben die Kräfte?
Das richtet sich nach der Situation. Bei pflegerisch anspruchsvollen Lagen kommt eine examinierte Pflegefachkraft. Wo es um Anwesenheit, Aufmerksamkeit und Alltag geht, ist eine erfahrene Betreuungskraft oft die bessere Wahl. Was Ihr Fall braucht, klären wir vorher — nicht hinterher.Übernimmt die Krankenkasse das?
Nein. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt medizinische Behandlung, nicht die durchgehende Anwesenheit einer Betreuungsperson. Manche privaten Zusatzversicherungen erstatten anteilig — das lohnt sich vorab zu klären.Brauchen wir ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft?
Bei Bereitschaft reicht ein Sofa, ein Sessel oder ein Schlafstuhl — ein Bett ist nicht nötig. Bei wacher Begleitung genügt ein Stuhl und Licht zum Lesen. Wir richten uns nach Ihrer Wohnung, nicht umgekehrt.Was passiert in einem Notfall?
Die Betreuungskraft verständigt den Notarzt (112), informiert die Angehörigen und bleibt bei der Person, bis Hilfe da ist. Was zu tun ist, wird bei Beginn der Begleitung mit Ihnen und — sofern gewünscht — mit dem Hausarzt schriftlich festgelegt.
Bereit für ein erstes Gespräch?
Kostenlos, unverbindlich, in Ruhe. Wir hören erst zu — und melden uns dann mit einem konkreten Vorschlag zurück.
Erstgespräch anfragenVielleicht interessiert Sie auch
- 24-Stunden-Betreuung — durchgehende Versorgung im Wechseldienst