Entlastungsbudget — 125 € pro Monat, oft nicht genutzt

125 € pro Monat. Pro Jahr macht das 1.500 €. Dieses Geld steht Ihnen zu, wenn ein Pflegegrad ab 1 besteht — und es bleibt in den meisten Familien ungenutzt. Wir erklären, was Sie damit machen können und wie die Abrechnung funktioniert.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung für „Leistungen zur Entlastung". Gemeint sind Angebote, die die Pflegeperson entlasten und die pflegebedürftige Person fördern.

Höhe: 125 € pro Monat ab Pflegegrad 1.

Wofür kann ich das Geld nutzen?

Nicht für alles. Erstattungsfähig sind nur Leistungen von anerkannten Anbietern nach § 45a SGB XI — also nicht jede beliebige Hilfe.

Typisch genutzt für:
stundenweise Betreuung durch zertifizierte Betreuungsdienste, Tagespflege (oft anteilig kombiniert), Kurzzeitpflege (bis 50 % übertragbar), Haushaltshilfen durch anerkannte Dienste, Angebote zur Unterstützung im Alltag (Demenzbegleiter, Alltagshelfer).
Nicht erstattungsfähig:
private Hilfen ohne Trägerstatus, klassische Pflegekräfte (das läuft über Pflegegeld/Sachleistung), Heimkosten und Kosten stationärer Behandlung.

Wie die Abrechnung läuft

Sie zahlen erst, der Anbieter stellt eine Rechnung aus, Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein, die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kosten — bis zu 125 € pro Monat.

Wichtig: Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgenutzt werden. Wer also Januar bis Dezember keine 125 € pro Monat ausgibt, kann den Rest bis 30.06. nutzen. Danach verfällt der Rest.

Wie wir Sie unterstützen können

Wir sind als anerkannter Anbieter nach § 45a SGB XI nicht aktiv (das wäre ein anderes Geschäftsmodell). Wir beraten Sie aber, welche anerkannten Anbieter in Berlin gut sind und wie Sie Ihre 125 € optimal kombinieren.

Häufig gestellte Fragen

  • Steht der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
    Ja. Pflegegrad 1 ist sogar darauf angewiesen — andere Geldleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.
  • Kann ich das Geld einfach bar einsetzen?
    Nein. Sie zahlen den Anbieter, der eine Rechnung stellt; die Pflegekasse erstattet Ihnen den Betrag.
  • Was passiert, wenn ich 125 € nicht jeden Monat brauche?
    Der Rest sammelt sich an und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
  • Können Sie diese Leistung anbieten?
    Wir sind kein anerkannter § 45a-Anbieter, aber wir helfen, einen geeigneten zu finden.

Bereit für ein erstes Gespräch?

Kostenlos, unverbindlich, in Ruhe. Wir hören erst zu — und melden uns dann mit einem konkreten Vorschlag zurück.

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